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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
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In Ihrer Stellungnahme vom 12.10.2021 (siehe Stellungnahmen im Kreis-Informationssystem für die Kreistagssitzung am 20.12.2021) bezüglich der Vor- und Nachteile einer IGS/OBS an den Landkreis Holzminden hat sich der Personalrat eindeutig gegen die Einführung einer IGS in Stadtoldendorf ausgesprochen. Einige Gründe wurden aufgezählt, warum Sie diese Schulform ablehnen. „Aus Ihrer Stellungnahme ist jedoch nicht zu erkennen, ob Sie sich den Weiterbestand ihrer OBS wünschen oder befürworten“. 

Jetzt, wo das Pendel einer OBS in Richtung Eschershausen auszuschlagen scheint, melden Sie sich zu Wort, indem Sie die Vorteile Ihrer OBS anpreisen. Das Argument mit den notwendigen Sporteinrichtungen als Vorteil Ihres Standortes kann ich nicht nachvollziehen, denn Eschershausen hat ebenfalls einen vor wenigen Jahren sanierten Sportplatz, eine bald grunderneuerte große Sporthalle und ein Freibad mit einer 50-m-Bahn in unmittelbarer Nähe der Schule. Die neue Kreiskoalition hat sicherlich gute Gründe, die OBS an den Standort Eschershausen verlegen zu wollen. Mit einem wesentlich geringeren finanziellen Aufwand können die noch erforderlichen Räumlichkeiten neu geschaffen werden. Außerdem befindet sich der jetzige Teil der Schule in einem ausgezeichneten baulich, energetischen und digitalen Zustand. Weiter sind die jährlichen Unterhaltungskosten geringer als die in Stadtoldendorf. Schüler sind schon früher und werden auch heute noch mit Bussen zu Schulen gefahren. Warum sollen sie nicht auch nach Eschershausen fahren können, umgekehrt wäre es auch notwendig. An der Sporthalle befindet sich eine Bushaltestelle, wo die Kinder nur wenige Meter Fußweg ungefährdet das Schulgebäude erreichen können. 

Viele gute Argumente sprechen also auch für den Standort Eschershausen. Die Eltern wünschen sich die Schule in Eschershausen und warten gespannt auf die am Montag im Kreistag zu fällende Entscheidung.

Friedhelm Bandke
Eschershausen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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