Niedersachsen (red). Das Wirtschaftsministerium hat im Herbst 2020 ein Sonderförderprogramm für Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes aufgelegt. Die Nachfrage ist enorm. Das Budget wurde mehrfach angehoben und betrug zuletzt 75 Mio. €. Nunmehr hat Minister Althusmann nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann erneut 19 Mio. € zusätzlich freigegeben. Dadurch können weitere Anträge bis zum 31.03.2021 bei der NBank gestellt werden. Dazu werde das Antragsportal voraussichtlich Mitte nächster Woche wieder geöffnet. 

Das Programm richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise eine neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. 

„Die Gastronomen und Hoteliers sind durch die Pandemie besonders stark betroffen,“ so Uwe Schünemann. Deshalb sei es richtig, dass neben den Schadensausgleichzahlungen des Bundes auch Zukunftsinvestitionen durch das Land bezuschusst werden. Die hohe Anzahl der Förderanträge unterstreiche die Notwendigkeit dieser unter den Bundesländern einzigartige Maßnahme. 

Für Unterstützung bei der Antragstellung steht der heimische Abgeordnete gern zur Verfügung. Über die Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können entsprechende Anfragen jederzeit adressiert werden.