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Dienstag, 17. Februar 2026 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat am 17. Februar 2026 bekanntgegeben, dass der Landesverband der „Alternative für Deutschland“ (AfD) in Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz eingestuft wurde.

Behrens erklärte: „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“

Weiter führte sie aus, die Partei mache den Staat und demokratische Institutionen verächtlich, betrachte Menschen mit Migrationshintergrund als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse und propagiere die sogenannte Remigration von Millionen Menschen. Die Fortsetzung der Beobachtung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz sei daher die logische Konsequenz.

Rechtsextremistische Ideologie als prägend bewertet

Nach Angaben des Verfassungsschutzes bilde eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen. Verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen prägten den Charakter der Partei, der von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht werde.

Als zentrale Gründe für die Einstufung nennt der Verfassungsschutz unter anderem ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, pauschale Abwertungen von Menschengruppen, die Verächtlichmachung des demokratischen Rechtsstaates sowie Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen. Auch die aufgelösten Teilorganisationen „Der Flügel“ und die „Junge Alternative Niedersachsen“ seien personell und ideologisch in Parteistrukturen aufgegangen.

Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril erklärte, extremistische Kräfte innerhalb der AfD gewännen bundesweit an Einfluss. Eine Distanzierung gegenüber diesen Kräften finde nicht statt.

Die AfD Niedersachsen war im Mai 2022 zunächst als Verdachtsobjekt eingestuft worden. Nach Verlängerung der Verdachtsphase im Mai 2024 stand bis spätestens Mai 2026 eine Entscheidung über die weitere Einstufung an. Mit der nun erfolgten Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung kann der Verfassungsschutz nach eigenen Angaben weiterhin Aktivitäten beobachten und auch eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen anwenden.

Behrens betonte zudem, Verfassungsfeinde hätten im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, dürften keine Waffen besitzen und nicht in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sein. Jeder Einzelfall müsse nun geprüft werden.

Zur Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren erklärte die Ministerin, ein solches Verfahren müsse – sofern es nach eingehender Prüfung Aussicht auf Erfolg habe – gemeinsam von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg gebracht werden. Die vorliegenden Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden seien sorgfältig und ergebnisoffen zu prüfen.

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