Göttingen (red). Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat beim Amtsgericht Duderstadt zwei Anklagen gegen eine Ärztin aus Duderstadt wegen des Vorwurfs des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse erhoben. Ihr wird zum einen zur Last gelegt, als Ärztin zwei Impfunfähigkeitsbescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, Kindertagesstätten und Arbeitgebern ausgestellt zu haben.
In den beiden Bescheinigungen betreffend zwei Kinder im Alter von 1 Jahr bzw. 5 Jahren wird ausgeführt, die betroffenen Kinder seien strikt (…) von allen von der STIKO empfohlenen und/oder geforderten Schutzimpfungen (…) dauerhaft freizustellen, da das jeweilige Kind ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden könne und dürfe.
Mit der zweiten Anklage wird der Ärztin zur Last gelegt, 16 jeweils gleichlautende Atteste zur Vorlage bei Polizei/Behörden/Gesundheitsamt ausgestellt zu haben, in denen den jeweiligen Personen bescheinigt wird, dass diese aufgrund gesundheitlicher Probleme aus ärztlicher Sicht vom Tragen einer Atemschutzmaske/Mund-Nasen-Bedeckung befreit seien. Dabei soll sie gewusst haben, dass sämtliche Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen hatten, die eine entsprechende Befreiung rechtfertigen könnten. In einigen Fällen soll sie die Bescheinigung auch ohne vorherige Untersuchung ausgestellt haben. Der Empfängerkreis der im Zeitraum von April 2020 bis März 2021 ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen stammte aus Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg. Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.