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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). Am 8. März wird ein neuer Landrat gewählt. 45.600 Wählerinnen und Wähler allein im Bereich der Stadt Hameln sind zur Wahl aufgerufen. Bei der Stadtverwaltung gehen die Vorbereitungen nun in die heiße Phase. In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Es handelt sich dabei wie bei der Europawahl im vergangenen Jahr nicht um Postkarten, sondern um Wahlbenachrichtigungsbriefe. Sie sind mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten am Tag der Wahl ihre Stimme abgeben können. Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, in sein Wahllokal zu gehen, kann an der Briefwahl teilnehmen. Dazu müssen Wähler die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und an die Stadt zurückschicken. Sollte das Wahlbenachrichtigungsschreiben verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag per Brief oder eine E-Mail. Darin müssen der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Ab sofort kann der Wahlschein auch wieder online über die Homepage der Stadt beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen gehen per Post an die Heimatadresse und können dann kostenfrei an das Wahlbüro der Stadt geschickt werden. Bürger, die bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich telefonisch im Wahlbüro melden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hameln leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 26. Januar in Hameln gemeldet waren, wurden in das Wählerverzeichnis der Stadt aufgenommen. Wahlberechtigte, die sich bei einem Umzug innerhalb des Landkreises nach dem 26. Januar in Hameln angemeldet haben, bleiben an ihrem alten Wohnort wahlberechtigt.

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