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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Lüneburg (red). Ungezügelte Beschimpfungen, Pöbeleien und Hetze in sozialen Netzwerken beschäftigen in zunehmendem Maße auch die Justiz. Dass es sich dabei um keine Kavaliersdelikte handelt, mussten jetzt zwei 44 und 29 Jahre alten „User“ erfahren. Sie hatten voneinander unabhängig im Spätsommer 2019 bei Facebook öffentlich den Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge beleidigt. Der 44-Jährige hatte anlässlich der Diskussion um den Erhalt des Lüneburger Flughafens das Stadtoberhaupt mit Adolf Hitler gleichgesetzt und wurde deshalb durch einen Strafbefehl rechtskräftig von der Lüneburger Justiz zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.

Der 29-Jährige hatte den Oberbürgermeister in einem öffentlichen Kommentar als „Sau“ tituliert und muss dafür nun einen vierstelligen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten. Zahlt er nicht, droht auch ihm eine gerichtliche Verurteilung.

Beide Männer waren bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Dennoch war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft in beiden Fällen geboten, die Taten zu sanktionieren. Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Berger wies auf die Gefahr einer nahezu unkontrollierbaren Verbreitung von Beleidigungen im Netz hin und betonte: „Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum, Regeln und Gesetze im Umgang miteinander gelten auch hier uneingeschränkt.“

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