Niedersachsen (red). Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza beschlossen, den Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.
Mit dem Entwurf eines neuen § 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes soll bei bestimmten Diensthandlungen das Tragen sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke untersagt werden, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Dies soll gelten bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen.
Justizministerin Havliza: „Nirgendwo ist die Neutralität so wichtig wie in einem Gerichtsverfahren. Die Justiz entscheidet über existenzielle Sachverhalte, sie ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Diese innere Neutralität muss auch nach außen zum Ausdruck kommen. Dies ist Anlass für die Justiz, auf die erkennbare Neutralität von Richterinnen und Richtern oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu achten.“
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit erstmalig die Möglichkeit eröffnet werden, von einem neuen Teilzeitmodell – dem sogenannten „Freijahr“ – Gebrauch zu machen. Dadurch käme es zu einer weiteren Flexibilisierungsmöglichkeit der Dienstzeit und einer weitgehenden Angleichung an die für Richterinnen und Richter nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften. Ferner beabsichtigt der Entwurf eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten die Verbandsbeteiligung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt; der Entwurf ist inhaltlich unverändert geblieben.