Niedersachsen (red). Der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag eingereicht, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Antrag kam auf Initiative Niedersachsens zustande. Das Land hatte direkt nach dem NPD-Verbotsverfahren 2017 eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit dem Ziel, verfassungsfeindlichen Parteien durch eine Grundgesetzänderung keine staatlichen Gelder mehr zukommen zu lassen.
„Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass ihre Feinde die Grundprinzipien unserer Verfassung untergraben und infrage stellen und dabei auch noch mit Steuergeldern finanziert werden“, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius.
Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Januar 2017 eindeutig festgestellt. Verboten wurde die NPD lediglich aufgrund ihrer aktuellen politischen Bedeutungslosigkeit nicht.
Niedersachsen hat daraufhin einen Gesetzantrag für eine Änderung des Grundgesetzes eingebracht, um extremistische Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Grundgesetzänderung trat am 20. Juli 2017 in Kraft und ermöglicht es dem Bundesverfassungsgericht, verfassungsfeindlichen Parteien ihre staatliche Finanzierung und ihre Steuerprivilegierung abzuerkennen. Mit dem gemeinsamen Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung wird das Vorhaben, die NPD vollständig von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, nun in die Tat umgesetzt.
Auch wenn die NPD zurzeit nur eine geringe politische Einflussnahme hat, besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. „Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Wir Demokraten müssen aktiv mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen die Feinde der Demokratie vorgehen. Für Rechtsextremisten ist kein Platz in diesem Land“, sagte Innenminister Boris Pistorius.