Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 25. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Niedersachsen (red). Kostenloses Parken kann auf Supermarktparkplätzen teuer werden: Wer die Parkscheibe vergisst, hat schnell ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe. Immer häufiger übertragen Supermärkte die Überwachung ihrer Parkplätze priva-ten Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Kunden hinnehmen müssen und worauf bei der Nutzung zu achten ist. 

Schnell das Auto auf dem Parkplatz abgestellt, hinein in den Supermarkt und die Einkäufe erledigt. Mancher Kunde staunt nicht schlecht, wenn er anschließend ein Knöllchen am Auto vorfindet. Um zu verhindern, dass Dauerparker die knappen Plätze blockieren, lassen immer mehr Supermärkte und Geschäfte ihre Parkplätze von privaten Unternehmen überwachen. Das Parken ist dann weiterhin kostenlos, im Auto muss aber eine Parkscheibe liegen. Wer sie vergisst oder die zulässige Zeit überschreitet, wird zur Kasse gebeten. „Grundsätzlich ist dieses Vorgehen in Ordnung“, erklärt Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Eigentümer eines Parkplatzes hat das Recht, Nutzungsbedingungen aufzustellen. Wer sein Auto dort abstellt, erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden.“ 

Konditionen müssen klar sein

Eine Voraussetzung gilt jedoch: Gut sichtbare Hinweisschilder müssen über die Konditionen informieren. „Da Verbraucher davon ausgehen, dass Supermarktparkplätze kostenlos sind, müssen die Nutzungsregeln gut sichtbar sein“, so Semmler. Ist dies nicht der Fall, dürfen auch keine Vertragsstrafen verlangt werden. Von Bedeutung ist auch die Höhe: Liegt diese deutlich über ortsübliche Bußgeldern der Stadt oder Gemeinde, kann sie im Einzelfall sittenwidrig sein.

Für Betroffene wird es sich aber selten lohnen, einen Rechtsstreit zu riskieren. „Leider haben Gerichte bereits zugunsten der Parkplatzbetreiber entschieden“, so die Rechtsexpertin. Betroffene sollten Forderungen daher ernst nehmen und die Fristen im Blick behalten, um nicht in Verzug zu geraten. Andernfalls können Inkassokosten anfallen. Dennoch kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen und Fotos – etwa von schlecht sichtbaren Schildern – oder den Supermarktbon als Beleg für den Einkauf anzuführen. „Mitunter sind die Firmen kulant und erlassen die Vertragsstrafe“, sagt Semmler. Ein weiterer Hoffnungsschimmer für Verbraucher: Manche Supermärkte haben die Schilder wieder abbauen lassen, nachdem sich viele Kunden beschwert hatten.  

Foto: Symbolfoto

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255