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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Niedersachsen (red). Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Vertrag zwischen dem Land und dem Bund über das „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG“ („Gute-Kita-Gesetz“) zugestimmt. Mit diesem Gesetz stellt der Bund über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ländern bis Ende 2022 rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Auf Niedersachsen entfallen rund 526 Millionen Euro für den genannten Zeitraum. 

Im Mittelpunkt des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Niedersachsen stehen Maßnahmen zur Förderung von Qualität in Kindertageseinrichtungen, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte. So seien im Förderzeitraum 301 Millionen Euro für Verbesserungen beim Personalschlüssel durch Zusatzkräfte und das Gewinnen von Auszubildenden für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung vorgesehen. Zudem sollten Einrichtungsleitungen über die Einstellung von zusätzlichem Personal entlastet und über neue Fortbildungsangebote gefördert werden.

„Die Kinder profitieren durch eine bessere Betreuungsrelation in den Einrichtungen, das Personal wird durch Zusatzkräfte entlastet und kann sich intensiver um die Kleinsten kümmern, es werden Beschäftigungsmöglichkeiten für angehende Fachkräfte in Ausbildung geschaffen und damit insgesamt die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessert“, fasste der Kultusminister zusammen.

Auch die Kindertagespflege soll über das „Gute-Kita-Gesetz“ weiterentwickelt werden. 147 Millionen Euro stehen bereit, um Kindertagespflege anhand von Qualitätskriterien zu fördern. So soll sich die Jahreswochenstundenpauschale in Zukunft am Grad der Qualifizierung der Kindertagespflegeperson orientieren. Fortbildungen von Tagespflegepersonen sollen durch das Land finanziell gefördert werden, ebenso die pädagogischen Beratungen und fachlichen Begleitungen von Kindertagespflegepersonen durch spezielle Fachberater/innen.

Um Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden, beitragsfrei zu stellen, werden den Kommunen über eine neue Richtlinie von 2019 bis 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werde mehr, so Tonne, Teilhabe an Angeboten der Kindertagespflege unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ermöglicht. Zudem sei hiermit eine Gleichstellung von Kindertagespflegeplätzen gegenüber den seit dem 1. August 2018 beitragsfrei gestellten Kindergartenplätzen intendiert, sollten Eltern für dieses Angebot anstelle eines Kindergartenplatzes einen besonderen Bedarf geltend machen.

Mit einem Projekt zur Verbesserung der Steuerung des Ausbaus von Kindertages-betreuung will das Land zudem seine Steuerungsmöglichkeiten mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung verbessern. Die Verfahren der örtlichen Bedarfsplanung sollen landesweit mit dem Ziel einer Vereinheitlichung weiter entwickelt werden. Hierfür sollen Projektmittel in Höhe von knapp einer Million Euro eingesetzt werden.

Aus den 526 Millionen Euro sind zudem 57 Millionen als Ausgleichszahlungen für die bundesrechtliche Erweiterung der Beitragsfreiheit in Änderung von § 90 SGB VIII ausgewiesen. Diese Gelder werden in den von der Niedersächsischen Landesregierung angekündigten kommunalen „Härtefallfonds“ für die Erweiterung der Beitragsfreiheit überführt. Tonnes Resümee: „Unter dem Strich konnten wir mit dem Bund sehr einvernehmlich ein wirklich gutes „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg bringen. Damit können wir die weitere Entwicklung von Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein gutes Stück voranbringen.“

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