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Hameln-Pyrmont (red). Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren ab dem 13. Mai 2026 den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt.

Das Verbot gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang im Landkreis Hameln-Pyrmont mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Hameln. Die Stadt Hameln hatte für ihr Gebiet bereits ein entsprechendes Verbot für denselben Zeitraum erlassen.

Befreiung auf Antrag möglich

Eine Befreiung von diesem Verbot ist auf Antrag möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Gefahr für Igel oder andere kleine Wildtiere besteht, beispielsweise auf Dachgärten.

Im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont ist in den vergangenen Jahren ein zunehmender Einsatz von Mährobotern in privaten Gärten sowie auf Grünflächen zu verzeichnen. Diese Geräte werden häufig auch in den Abend- und Nachtstunden betrieben.

Hohe Gefahr für nachtaktive Wildtiere

Der Europäische Igel sowie weitere kleine Wildtiere sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und nutzen insbesondere Siedlungsbereiche als Lebensraum. Durch das Verhalten der Tiere, sich bei Gefahr einzurollen, besteht ein erhöhtes Risiko von Verletzungen durch die Schneidwerke der Mähroboter.

Untersuchungen und fachliche Erkenntnisse zeigen, dass es durch den Einsatz von Mährobotern regelmäßig zu teils schweren Verletzungen bei Igeln und anderen Kleintieren kommen kann. Technische Schutzmechanismen der Geräte bieten nach aktuellem Stand keinen ausreichenden Schutz.

Landkreis verweist auf bundesweiten Trend

Das Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern dient daher dem Schutz besonders geschützter Tierarten und stellt nach Angaben des Landkreises eine geeignete sowie verhältnismäßige Regelung dar.

„Auch auf überregionaler Ebene wird die Problematik zunehmend aufgegriffen. Auf Bundes- und Landesebene bestehen Initiativen, den Betrieb von Mährobotern aus Gründen des Artenschutzes stärker zu regulieren. Bis zu einer abschließenden landes- oder bundesrechtlichen Klärung besteht für die zuständigen unteren Behörden die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eigenständig Regelungen zu treffen. Mehrere Landkreise und Kommunen haben bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, unter anderem die Stadt Hameln. Der Landkreis Hameln-Pyrmont greift damit eine bundesweit feststellbare Entwicklung zum verbesserten Schutz nachtaktiver Wildtiere auf“, erklärt Felix Eisenhuth, Leiter des Naturschutzamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont.

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