Mittwoch, 25. Februar 2026 Mediadaten Fankurve
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Hameln-Pyrmont (red). Das Amt für Ordnung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Hameln-Pyrmont bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter um erhöhte Wachsamkeit. Bei einem Bussard in Hessisch Oldendorf wurde erneut das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

Bereits im Januar war auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen das hochansteckende Virus H5N1 vermutlich durch einen Wildvogel in einen Geflügelbestand eingetragen worden. In der Folge wurde für die Orte Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde eine Aufstallungsanordnung erlassen, die weiterhin gilt.

Das Geflügel ist dort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Vorrichtungen zu halten. Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln können genutzt werden, sofern sie nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen.

„Aufgrund der aktuellen Situation sind grundsätzlich alle Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont weiterhin angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügel ist weiterhin sehr hoch“, erklärt Amtsleiterin Dr. Himmelsbach.

Kontakt zu Wildvögeln vermeiden

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten vermieden werden. Insbesondere in Gewässernähe könne es sinnvoll sein, Tiere vorsorglich aufzustallen, sofern der Betrieb nicht bereits von der bestehenden Anordnung betroffen ist. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt werden.

Geflügelpest ist eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus). Betroffen sein können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel. Vor allem wildlebende Wasservögel gelten häufig als symptomlose Träger des Virus.

Bei gehaltenem Geflügel können unter anderem ein plötzlicher Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, ein starker Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen oder Atemnot auftreten. Enten und Gänse zeigen laut Landkreis oft nur milde oder kaum erkennbare Symptome.

„Ein Verdacht muss sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt“, so Dr. Himmelsbach. Abklärungsuntersuchungen seien unverzüglich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt einzuleiten.

Eine Ansteckung von Menschen sei nach derzeitigem Kenntnisstand nur bei intensivem direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich und insgesamt als sehr gering einzuschätzen.

Tote Wildvögel – insbesondere Greifvögel, Enten, Kraniche und Gänse – können dem Veterinäramt unter 05151/9032504 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden. Singvögel und Tauben gelten als kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden. Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zur Aviären Influenza abrufbar.

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