Hameln (red). Im oftmals komplexen System der Eingliederungshilfe bietet der Landkreis Hameln-Pyrmont nun eine zusätzliche Unterstützung für junge Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung: Die neue Verfahrenslotsin Arnemann-Walinski steht Betroffenen beratend und begleitend zur Seite. Ihr Ziel ist es, jungen Menschen den Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu erleichtern und ihnen so eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Hintergrund: Neue Funktion durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Die Einführung der Funktion der Verfahrenslotsinnen und -lotsen ist im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geregelt. Ab 2028 sollen Leistungen für junge Menschen – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt – unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt werden. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, die allen jungen Menschen gleiche Zugänge ermöglicht.
Unterstützung bis zum 27. Lebensjahr
Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr sowie an deren Eltern, Personensorge- oder Erziehungsberechtigte. Die Verfahrenslotsin berät, informiert über Leistungsansprüche und unterstützt bei der Antragstellung sowie bei der Wahrnehmung der Leistungen. Auf Wunsch begleitet sie Betroffene auch zu Terminen.
Kostenfreie und vertrauliche Beratung
Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Sie erfolgt unabhängig von der Sachbearbeitung der Eingliederungshilfe des Landkreises. Ob telefonisch, persönlich im Amt oder per Hausbesuch – die Form der Beratung richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie. In einem ersten Gespräch wird gemeinsam ermittelt, welche Barrieren bestehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.
Kontakt und Erreichbarkeit
Die Verfahrenslotsin Arnemann-Walinski ist unter Telefon 05151 / 903-3357 oder per E-Mail an
Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont