Hameln-Pyrmont (red). Basierend auf einer Richtlinie der EU müssen in Deutschland über 40 Millionen Papier- und Scheckkartenführerscheine bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Die Reihenfolge ist gesetzlich geregelt. Die nächste Frist für alle Fahrerlaubnisinhaber, die 1971 oder später geboren sind, läuft demnächst ab, denn deren „alter Lappen“ muss bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.
Dieser Umtausch in einen fälschungssicheren Kartenführerschein kann bei der Führerscheinstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont ab sofort komplett online beantragt werden.
„Dieses Online-Verfahren ist einmalig in Niedersachsen und der Landkreis Hameln-Pyrmont damit die erste Behörde landesweit, die mit dem sog. EfA-Dienst „Führerscheinantrag“ in den Live-Betrieb geht“, betont Kreisrätin Sabine Meißner als zuständige Geschäftsbereichsleiterin.
Die Antragstellung ist an jedem mobilen Endgerät wie PC, Tablet, Smartphone und damit jederzeit und ohne Behördengang möglich.
„Die erforderlichen Nachweise, das Foto und die Unterschrift können einfach hochgeladen bzw. abfotografiert werden. Die Bezahlung erfolgt per Paypal“, erklärt Helena Winter, Teamleiterin der Führerscheinstelle.
Im Anschluss an eine schnelle Bearbeitung wird der Antragsteller per Mail oder Postkarte informiert, dass der neue Führerschein zur Abholung bereit liegt. Die Abholung ist vormittags zwischen 7:30 und 12 Uhr ohne Termin bzw. nachmittags mit Termin möglich und kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Gleichzeitig ist dann auch erst der alte Führerschein abzugeben oder kann entwertet als Erinnerungsstück wieder mitgenommen werden. Mit dem EfA-Dienst „Führerscheinantrag“ möchte der Landkreis Hameln-Pyrmont digitaler werden und zukünftig auch weitere Antragsarten wie z.B. die Ersterteilung und die Erweiterung einer Fahrerlaubnis online anbieten.
Das Onlineverfahren ist hier zu finden Führerschein-Umtausch (ekom21.de)