Bad Pyrmont (red). Im Rat der Stadt Bad Pyrmont hat es einen Sitzübergang gegeben, der aufgrund des freiwilligen Ausscheidens von Dennis von Wysiecki notwendig wurde. Diese Veränderung wurde gemäß § 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und entsprechender Regelungen in der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) durchgeführt.
Dennis von Wysiecki hatte sich dazu entschieden, sein Amt im Rat der Stadt Bad Pyrmont niederzulegen. Infolgedessen wurde der freigewordene Sitz gemäß § 38 Abs. 2 NKWG an die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages übertragen, auf den Herr von Wysiecki gewählt worden war.
Die Ersatzperson, die in diesem Fall den Sitz übernimmt, ist Horst Boldt, wohnhaft in Im Niedernfelde 10, 31812 Bad Pyrmont. Dies wurde auf der Grundlage der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses vom 15. September 2021 festgestellt.
Horst Boldt hat die Verantwortung für den freigewordenen Sitz im Rat der Stadt Bad Pyrmont übernommen, wie es die Gesetze und Verordnungen vorsehen. Gemäß § 44 Abs. 6 NKWG und § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieses Sitzübergangs.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Bad Pyrmont gemäß § 51 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erst mit der Feststellung des Rates zu Beginn der nächsten Sitzung beginnt. Hierbei wird überprüft, ob die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt sind.