Holzminden (red). Die Infektionszahlen in der Pandemie sind weiterhin hoch, gerade deswegen müssen sich die Vorzeichen für den Umgang mit der Verbreitung durch die Behörden ändern. Der Landkreis Holzminden hat deshalb seine internen Abläufe rund um die Pandemie noch einmal gestrafft, um sich mit dem vorhandenen Personalbestand auf eine kommende Welle ab Herbst vorzubereiten.

„Wir haben einige Änderungen vorgenommen, die am Ende auch den Infizierten helfen, schneller ihren behördlichen Verpflichtungen nachzukommen“, sagt Stefanie Ahlborn, Gesundheitsdezernentin des Landkreises Holzminden. Künftig soll der gesamte Meldeprozess einfach digital erledigt werden.

Weiterhin gilt, dass wer mit einem PCR-Test positiv getestet wurde, sich für mindestens fünf Tage isolieren muss. Seiner Meldepflicht kommt die betroffene Person künftig jedoch nur noch mithilfe des Kontaktformulars auf der Coronaseite des Landkreises Holzminden nach. „Das Kontaktformular haben wir schon länger, wir stellen jetzt nur vollständig und ausschließlich darauf um“, erklärt Ahlborn. Ein persönlicher Kontakt mit dem Gesundheitsamt erübrigt sich damit.

Jedoch sollte das Formular nur ausfüllen, wer einen PCR-Test hat. Wessen Schnelltest positiv ausgefallen ist, muss erst einen PCR-Test machen lassen und bei gleichbleibend positivem Befund dann das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises ausfüllen.

Andersherum ruft das Gesundheitsamt die positiv Getesteten auch nicht mehr an, die telefonische Kontaktaufnahme wird eingestellt. Dafür erhalten alle Betroffenen ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes, in dem erklärt ist, was sie tun müssen. Die gleichen Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises zu finden.   

Auch Quarantänebescheide erstellt das Gesundheitsamt nicht mehr. Wer eine Bescheinigung beispielsweise für seinen Arbeitgeber benötigt, muss sie nach Ende der Absonderung ebenfalls über die Homepage des Landkreises elektronisch beantragen. Das Gesundheitsamt stellt diese dann nach Prüfung aus und schickt sie zu.

Wer schließlich einen Genesenennachweis benötigt, kann den über den negativen PCR-Test bekommen, allerdings nicht vom Gesundheitsamt. Entsprechende Nachweise werden in der Regel von allen Apotheken erstellt, diese digitalisieren den Test.