Holzminden (kp). Da allen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden konnte, hat der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für beendet erklärt. Bis auf einzelne Ausnahmen wird der Corona-Test ab Montag, den 11. Oktober, kostenpflichtig sein. So auch im kommunalen Testzentrum Holzminden auf dem Parkplatz Nordstraße. Ein Bürgertest soll dann für jede sich testen lassende Person 17,50 Euro kosten.

„Der Testpreis soll kostendeckend sein, für die Fixkosten mit den Johannitern und dem Testzentrum“, sagt Jens-Martin Wolff. Bezahlt werden kann der Test vor Ort nur mit EC-Karte. „Wir werden keine Barzahlung entgegennehmen“, sagt Daniela Wehmeyer, Leiterin des Testzentrums. Zudem appelliert sie weiterhin, sich ausschließlich online einen Termin einzuholen. Außerdem ist es zwingend notwendig, die nötigen Ausweispapiere, auch von Kindern, mitzubringen.

„Wir werden jetzt erst einmal auf Sicht fahren und schauen, wie sich die Testzahlen entwickeln“, sagt Jens-Martin Wolff. Man habe sich im Vorfeld zusammen mit den Johannitern überlegt, ob oder in welchem Rahmen das Testzentrum noch weiterlaufen soll. „Aber da das Testangebot insgesamt geschrumpft ist, möchten wir den Menschen, die ohne Test nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, weiterhin ein Angebot bieten“, fügt Wolff hinzu. Die Öffnungszeiten bleiben weiterhin Montag bis Samstag von 8 bis 16:30 Uhr.

Folgende Personen haben mit entsprechenden Nachweisen weiterhin ein Recht auf kostenlose Bürgertests

Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.

Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.

Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.

Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Foto: Kai Pöhl