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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Kreis Höxter (red). Die Inzidenz im Kreis Höxter ist anhaltend hoch. Erneut wurde der Wert von 200 überschritten. „Damit sind weitere Einschränkungen nötig, um die Verbreitung des Coronavirus deutlich einzudämmen“, erklärt der Leiter des Krisenstabs, Matthias Kämpfer. In Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium wird die bereits geltende Allgemeinverfügung des Kreises Höxter deshalb verlängert. „Mit Blick auf das spezifische Infektionsgeschehen in unserem Kreis wird sie um zusätzliche Regeln erweitert“, so Kämpfer.

Die strengen Kontaktbeschränkungen für private Treffen gelten weiter. Darüber hinaus ordnet der Kreis Höxter Einschränkungen beim Besuch in Pflegeeinrichtungen an. „Die hohen Infektionszahlen sind auf Ausbrüche in Einrichtungen und auf Ansteckungen bei privaten Zusammenkünften zurückzuführen“, begründet Landrat Michael Stickeln die Schutzmaßnahmen, die auf die konkrete Situation im Kreis Höxter zugeschnitten sind. „Sie dienen zielgerichtet dem Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen“, betont er.

Zunächst bis zum 14. Februar 2021 gelten folgende Regelungen:

Besuch in Pflegeeinrichtungen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner, die in vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Höxter leben, dürfen nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten.
  • Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner sind zudem nur dann zulässig, wenn die Besuchsperson an jedem Besuchstag vor dem Besuch durch PoC-Antigen-Schnelltest getestet worden ist und hierbei ein negatives Testergebnis erhalten hat.
  • Davon ausgenommen sind zugangsberechtigte Personen, wie Seelsorger/-innen, Betreuer/-innen, Betreuungsrichter/-innen, Dienstleistende zur medizinischen, pflegerischen oder palliativen Versorgung und zur weiteren Grundversorgung sowie Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote durchführen.

Private Zusammenkünfte:

Im Kreis Höxter gelten strenge Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und im privaten Bereich. So dürfen sich die Angehörigen des eigenen Hausstandes bei privaten Zusammenkünften nur noch mit einem einzigen Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen. Davon ausgenommen sind nur betreuungsbedürftige Kinder, sofern sie einem gemeinsamen Haushalt angehören.

Nachdem das NRW-Gesundheitsministerium den vom Krisenstab des Kreises Höxter festgelegten Schutzmaßnahmen am Freitag zugestimmt hat, tritt die Verlängerung der erweiterten Allgemeinverfügung am Samstag in Kraft.

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