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Freitag, 10. April 2026 Mediadaten Fankurve
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Neuhaus (awin). Ein ungewöhnlicher und in Teilen rätselhafter Fall von mutmaßlicher Straßenverkehrsgefährdung ist am Amtsgericht Holzminden verhandelt worden. Ein 25-jähriger Student der HAWK musste sich wegen des Vorwurfs verantworten, im Dezember 2024 dreimal unter dem Einfluss von Medikamenten und berauschenden Mitteln einen Pkw geführt und dabei einen Unfall verursacht zu haben.

Ausgangspunkt war ein gemeldeter Unfall auf der L549 zwischen Neuhaus und Boffzen. Ein Leitpfosten war beschädigt worden, der Sachschaden wurde auf 197 Euro geschätzt. Nach Angaben des Angeklagten sei er am Morgen auf der ihm unbekannten Strecke auf dem Weg zu einem Kommilitonen gewesen. Ein plötzlich die Fahrbahn querendes Reh habe ihn zu einem Ausweichmanöver gezwungen, bei dem er den Leitpfosten touchierte. Infolge des Schocks habe er die Fahrt abgebrochen und sei zunächst nach Hause zurückgekehrt, ohne auszusteigen oder den Schaden zu begutachten. Erst dort habe er seinen Vater kontaktiert. Auf dessen Anraten verständigte er die Polizei und kehrte anschließend nach deren Weisung zur Unfallstelle zurück, um dort auf die Beamten zu warten.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, bot sich ihnen jedoch ein deutlich anderes Bild. Zwar stand der Pkw mit eingeschaltetem Warnblinklicht am Straßenrand, doch die Schäden gingen weit über das hinaus, was ein Zusammenstoß mit einem Leitpfosten erklären konnte. Neben Kratzspuren und Beulen an der Fahrzeugseite und an der Dachkante waren der linke Außenspiegel beschädigt, die hintere linke Seitenscheibe vollständig zerstört und der hintere linke Reifen platt. Für die Beamten war schnell erkennbar, dass diese Schäden nicht allein durch den gemeldeten Vorfall entstanden sein konnten. Bei einer Absuche der Umgebung fanden sie wenige hundert Meter entfernt zudem eine beschädigte Leitplanke sowie ein in Mitleidenschaft gezogenes Straßenschild.

Auffälligkeiten trotz negativer Tests

Nach Schilderung der Polizeibeamten zeigte der Angeklagte vor Ort deutliche Auffälligkeiten. Er habe widersprüchliche Angaben gemacht, verzögert auf Ansprache reagiert und körperliche Symptome aufgewiesen, die Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit aufkommen ließen. Dazu zählten gerötete Augen, erweiterte Pupillen sowie verkrustete Speichelreste im Mundwinkel.

Vor Ort durchgeführte Alkohol- und Drogentests – sowohl mittels Atemprobe als auch Urinprobe – verliefen jedoch negativ. Dennoch bestätigten weitere Beobachtungen den Eindruck der Beamten: Beim sogenannten Finger-Nase-Test habe der Angeklagte dreimal seine Nase verfehlt, zudem habe er Schwierigkeiten gehabt, mit den Augen einem Finger zu folgen. Es seien Lidflattern sowie ein sogenannter Rebound-Effekt der Pupillen festgestellt worden, bei dem sich diese bei Lichteinfall nicht wie üblich verengen.

Auch eine spätere Blutuntersuchung auf der Dienststelle ergab keinen Nachweis von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Der Angeklagte bestritt, entsprechende Substanzen konsumiert zu haben. Allerdings gab er an, seit 2023 täglich das Antidepressivum Citalopram in einer Dosierung von 40 Milligramm einzunehmen – der höchstmöglichen verschriebenen Dosis. Über mögliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sei er nach eigener Darstellung nicht aufgeklärt worden.

Viele offene Fragen bleiben bestehen

Im Mittelpunkt der Verhandlung standen zahlreiche ungeklärte Fragen. So blieb offen, ob tatsächlich ein Reh den Unfall ausgelöst hatte oder ob andere Faktoren wie Geschwindigkeit oder Unachtsamkeit eine Rolle spielten. Ebenso wenig ließ sich klären, welcher konkrete Unfall sich an diesem Tag tatsächlich ereignet hatte, da die festgestellten Schäden auf mehrere Kollisionen hindeuteten.

Besonders erklärungsbedürftig erschien zudem das Verhalten des Angeklagten nach dem Vorfall. Warum verließ er die Unfallstelle unmittelbar und kehrte zunächst nach Hause zurück? Und vor allem: Kann ein Fahrzeugführer wirklich zweimal mit einem massiv beschädigten Pkw – inklusive zerstörter Seitenscheibe und plattem Reifen – fahren, ohne dies bewusst wahrzunehmen? Diese Fragen blieben letztlich unbeantwortet und dürften auch bei Beobachtern Zweifel hinterlassen haben.

Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Nach der Beweisaufnahme unterbreitete die Staatsanwaltschaft einen Vergleichsvorschlag. Demnach sollte das Verfahren eingestellt werden, sofern der Angeklagte im Gegenzug auf mögliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis verzichtet. Diese war ihm seit Juli 2025 für rund achteinhalb Monate entzogen gewesen.

Nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin stimmte der Angeklagte dem Vorschlag zu. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Landeskasse, die eigenen Auslagen muss der Angeklagte selbst übernehmen. Seine Fahrerlaubnis erhielt er im Anschluss vom Richter zurück.

Foto: Symbolfoto

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