Holzminden (zir). Vor dem Amtsgericht wurde am Donnerstag, 18. Dezember, ein Verfahren gegen einen 42-jährigen Mann aus Bodenwerder verhandelt. Ihm wird Körperverletzung sowie Bedrohung zur Last gelegt. Die mutmaßliche Tat soll sich am 7. November 2024 ereignet haben.
Nach Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft soll es an jenem Abend zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem 64-jährigen Geschädigten gekommen sein. Demnach habe der Angeklagte den Mann gegen eine Wand gedrückt, ihn gewürgt und mehrfach mit den Worten „Ich bringe dich um“ bedroht. Der Geschädigte sei unter Schmerzen zusammengesackt.
Der Angeklagte schilderte die Geschehnisse anders. Er habe sich mit Freunden an der Weserpromenade aufgehalten und auf dem Heimweg den stark alkoholisierten Geschädigten angetroffen, der sich zunächst mit einer Hausbewohnerin unterhielt und sich dann zum Schlafen auf die Straße gelegt habe. Aus Sorge vor einem herannahenden Auto habe er den Mann von der Fahrbahn gezogen. Gemeinsam mit einer Hausbewohnerin einigte sich der 42-Jährige, den Geschädigten nach Hause zu bringen. Dort sei es zu Missverständnissen gekommen, Nachbarn hätten die Polizei gerufen und behauptet, er habe den Mann gewürgt. Zudem erklärte der Angeklagte, der Geschädigte habe sich in der Vergangenheit mehrfach Geld für Kneipenbesuche geliehen.
Der Geschädigte selbst gab an, aufgrund eines Filmrisses kaum Erinnerungen an den Abend zu haben. Der Richter verlas seine frühere polizeiliche Aussage. Darin schilderte der Mann, der Angeklagte habe ihn verbal angegangen, geschubst und im Hausflur erneut bedroht sowie körperlich angegriffen. Dabei habe er sich an der Wirbelsäule verletzt. Zudem behauptete der Geschädigte, der Angeklagte habe ihn unter Druck gesetzt, angebliche Schulden in Höhe von 3000 Euro zurückzuzahlen, und auch andere Personen in der Vergangenheit in Bodenwerder bedroht.
Eine 63-jährige Nachbarin sagte aus, sie habe aus ihrer Wohnung Streit gehört. Im Hausflur habe der Angeklagte den Geschädigten gegen die Wand gedrückt und gewürgt. Nach wenigen Sekunden habe er von ihm abgelassen, woraufhin der Geschädigte zu Boden gesackt sei. Beide seien angetrunken gewesen, der Geschädigte sei ihr bereits häufiger durch Alkoholkonsum aufgefallen.
Die 34-jährige Tochter der Nachbarin bestätigte ebenfalls Streitigkeiten um Geld. Sie habe gesehen, wie der Angeklagte den Geschädigten würgte, dabei seien Blutspuren am Hals sichtbar gewesen. Auch sie habe mehrfach Drohungen wahrgenommen. Der Geschädigte sei stark alkoholisiert gewesen, habe sich aber ebenfalls verbal gewehrt.
Ein weiterer Tatvorwurf am Busbahnhof in Bodenwerder, bei dem der Angeklagte einen Jugendlichen mit einer Zeitung verletzt haben soll, wurde wegen widersprüchlicher Aussagen fallen gelassen. Zwei Zeugen bestätigten, dass es lediglich zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sei und kein körperlicher Angriff von Seiten des Angeklagten erfolgt sei.
Die Staatsanwaltschaft verwies auf mehrere einschlägige Vorstrafen des Angeklagten. Zum Tatzeitpunkt habe er sich unter Bewährung befunden. Das Bundeszentralregister sei erheblich belastet, weshalb eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt wurde.
Der Verteidiger widersprach. Der Geschädigte habe einen Alkoholwert von 2,04 Promille gehabt, ein Sturz könne auch dadurch erklärbar sein. Zudem seien Aussagen zu Blutspuren übertrieben. Er beantragte eine Fortsetzung der Verhandlung zur Befragung der eingesetzten Polizeibeamten sowie der Hausbewohnerin.
Der Richter entsprach dem Antrag und vertagte das Verfahren. In der Fortsetzung soll zudem ein weiterer Vorfall vom 9. August 2025 berücksichtigt werden, bei dem der Angeklagte einem Mann ins Gesicht geschlagen haben soll. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.