Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 19. Dezember 2025 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (zir). Vor dem Amtsgericht Holzminden ist am Donnerstag ein 40 Jahre alter Mann aus Stadtoldendorf verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte während seiner Tätigkeit als Zusteller bei der Deutschen Post mehrere Pakete nicht ordnungsgemäß weitergeleitet hatte.

Im Zeitraum zwischen dem 23. August und dem 2. Dezember 2024 war der Mann unter anderem damit betraut, Sendungen anzunehmen, diese elektronisch zu erfassen, in sein Fahrzeug zu laden und anschließend zur Weiterverteilung in ein Verteilungszentrum zu bringen. Nach Überzeugung des Gerichts nutzte er diese Stellung jedoch aus, indem er einzelne Pakete an sich nahm, öffnete und den Inhalt behielt.

Konkret ging es um drei Sendungen mit hochwertigen Gegenständen. Unterschlagen wurden ein Smartphone vom Typ Samsung S23 im Wert von 500 Euro, eine Sony Partybox im Wert von 319 Euro sowie ein Messerblock der Marke Zwilling im Wert von 175 Euro. In der Gesamtschau wertete das Gericht das Verhalten als Unterschlagung in drei Fällen. Vorstrafen des Angeklagten lagen nicht vor.

Angesichts dessen beantragte die Staatsanwaltschaft keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe. Dieser Auffassung folgte das Amtsgericht Holzminden. Der 40-Jährige wurde zu 70 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt und hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255