Arholzen/Holzminden (red). In der Nacht von Samstag, 19. Oktober, auf Sonntag, 20. Oktober, kam es in Arholzen zu einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein 18-Jähriger zunächst vor der Polizei flüchtete und dabei eine Leitplanke beschädigte.
Gegen 0.35 Uhr befand sich eine Streifenbesatzung der Polizei Holzminden in der Hauptstraße in Fahrtrichtung Lobach. Vor ihnen fuhr ein schwarzer Audi, welcher plötzlich innerorts stark auf bis zu 100km/h beschleunigte. Am Ortsausgang beschleunigte der Audi erneut auf bis zu 140 km/h. Die Beamten, die die Verfolgung aufgenommen hatten, signalisierten dem Fahrer durch Haltesignale sein Fahrzeug zu stoppen. Da der Fahrer nicht auf die Signale der Polizisten reagierte, überholten sie den Audi-Fahrer und begaben sich vor ihn, um ihm das "Stopp-Signal" zu verdeutlichen. Daraufhin wendete der Fahrer des schwarzen Pkw sein Fahrzeug auf der Bundesstraße stieß dabei mit der rechten Front an die Leitplanke der entgegengesetzten Fahrtrichtung und setzte seine Fahrt fort. In einem in der Nähe befindlichen Feldweg kam er zum Stehen.
Bei dem Fahrzeugführer handelte sich um einen 18-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen. Die Beamten stellten bei diesem Alkoholgeruch fest, sodass vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser wies einen Wert von über 0,7 Promille auf. Hinweise auf eine Beeinflussung von Betäubungsmitteln wurden nicht erlangt.
Der Führerschein des 18-Jährigen, der sich noch in der Probezeit befindet, wurde sichergestellt. Durch einen Arzt wurde bei dem Beschuldigten, der sich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol verantworten muss, eine Blutprobe entnommen.
Wenige Minuten zuvor, gegen 0.20 Uhr, stellte eine weitere Streifenbesatzung der Polizei Holzminden einen 58-Jährigen aus Holzminden fest, der in einem Mercedes in der Straße "Kiesberg" in Holzminden unterwegs ist. Bei einer Verkehrskontrolle erlangten die Beamten Hinweise auf eine mögliche Alkoholbeeinflussung. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Der Mann muss sich durch das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss einer Verkehrsordnungswidrigkeit verantworten.