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Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Coppenbrügge (red). Am Morgen des 28.06.2023 wurden in einer gemeinsamen Aktion des Flecken Coppenbrügge, des Polizeikommissariats Bad Münder und weiteren Netzwerkpartnern zeitgleich vier Wohnobjekte auf die Einhaltung des Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes überprüft.

Seit 2021 soll das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz unter anderem gegen Verwahrlosung, Missstände und Überbelegung von Wohnräumen entgegenwirken, die im Rahmen Mietverhältnissen von mehr als drei Monate überlassen werden. Neben Mindeststandards zu Belüftungsmöglichkeiten, zur natürlichen Beleuchtung, zur Energie- und Wasserversorgung, zu sanitären Anlagen und zu Heizmöglichkeiten des Wohnraums umfasst das Gesetz auch eine Mindestwohnraumfläche von 10m² pro Person. Zur Überprüfung der Einhaltung des niedersächsischen Wohnraumschutzgesetzes ist es den Gemeinden beim Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten, die auf Missstände oder Überbelegung deuten, gestattet, Grundstücke und Wohnungen zu betreten.

Bei vier Objekten im Bereich Coppenbrügge konnten entsprechende Anhaltspunkte, die auf Missstände und Überbelegung deuten, festgestellt werden. Neben der Überprüfung des Melderegisters flossen bei dieser Bewertung auch Hinweise von Anwohnenden ein. Aus diesem Grund wurden die vier Wohnobjekte zeitgleich durch Mitarbeitende des Flecken Coppenbrügge aufgesucht. Aufgrund der Vielzahl an gemeldeten Personen in den Wohnobjekten wurden die Mitarbeitenden des Fleckens durch ein großes Polizeiaufgebot unterstützt. Weiterhin waren Mitarbeitende des Zolls, des Jobcenters und des Jugendamts im Rahmen der Kontrolle anwesend.

Im Verlauf der Kontrolle konnten insgesamt 75 Personen in den vier Wohnobjekten angetroffen werden. In drei Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße gegen das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz. Es wurden Mängel in den Belüftungs- und natürlichen Beleuchtungsmöglichkeiten sowie auch eine Unterschreitung der erforderlichen Mindestwohnfläche festgestellt. Neben der deutlichen Überbelegung der Wohnungen, insbesondere auch durch dort wohnende Kinder, konnten zudem deutliche Mängel in der vorherrschenden Hygiene festgestellt werden. Durch den Flecken Coppenbrügge und das Jugendamt werden die Verantwortlichen unter einer Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.

Weiterhin konnten mehrere Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz, das Niedersächsische Schulgesetz und die Niedersächsische Gewerbe- und Niedersächsische Bauordnung festgestellt werden. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für Betrugsstraftaten, für eine Straftat wegen der Verletzung des Briefgeheimnisses, für Urkundenfälschungen und Urkundenunterdrückungen sowie für weitere Delikte.

Im Zuge des Einsatzes konnten weiterhin 16 Fahrzeuge kontrolliert werden. Die Überprüfung hinsichtlich möglicher Zulassungs-, Versicherungs- und Steuerverstöße dauert an.

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