Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Höxter (red). Als am Dienstag, 7. Februar, in der Höxteraner Kaserne ein Mann auf seinem Auto stand und lautstark Soldaten bedrohte, wurden in der Umgebung auch Handys gezückt, um Video und Fotoaufnahmen anzufertigen. Nur kurze Zeit später wurden diese Aufnahmen in Sozialen Netzwerken und privaten Chatgruppen geteilt.

Dies zieht nun strafrechtliche Ermittlungen durch die Polizei Höxter nach sich. Zunächst werden die Ermittlungen gegen Unbekannt geführt.

Nicht nur das Anfertigen, auch das Verbreiten solcher Aufnahmen kann strafbar sein. Problematisch ist in diesem Beispiel unter anderem, dass der Tatverdächtige in manchen Szenen eindeutig erkennbar ist. Daher verstoßen die Aufnahmen möglicherweise unter anderem gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, wonach jeder das Recht am eigenen Bild besitzt und vorher sein Einverständnis für eine Aufnahme und Veröffentlichung geben muss. Das gilt auch in diesem Fall, zumal sich der Betroffene augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet.

Darüber hinaus appelliert die Polizei Höxter an den gesunden Menschenverstand: Sollten einem tatsächlich Aufnahmen einer Straftat in die Hände gelangen, dann sollten diese nicht arglos in Sozialen Netzwerken weiter verbreitet, sondern der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Immerhin könnten sich daraus wertvolle Hinweise zur Aufklärung einer Straftat ergeben.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255