Delligsen (red). Der heute 64 Jahre alte Angeklagte soll im Zeitraum Februar bis November 2018 drei Straftaten zum Nachteil von zwei Frauen begangen haben. 

Ihm wird zunächst vorgeworfen, einer ihm aus seinem Umfeld bekannten Zeugin mit geistiger Beeinträchtigung in deren Zimmer einer Wohneinrichtung im Februar 2018 die Hose geöffnet und sie mit dem Finger im Genitalbereich berüht zu haben. Im August 2018 soll er dieselbe Zeugin im Haus ihrer Mutter in ihrem Zimmer aufgesucht haben, während sie noch schlief. Hier soll er versucht haben, den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen. 

Schließlich soll der Angeklagte im November 2018 eine Bekannte, die er zur Abmessung eines Schreibtisches besucht habe, in deren Wohnung gegen ihren Willen umarmt und an das Gesäß gefasst haben