Hameln (red) Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Landkreis Hameln-Pyrmont wurden am 27.07.2021 durch die Polizei Stichprobenkontrollen in Hamelner Gaststätten hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Verordnung durchgeführt. Zielrichtung war die Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfassung der Kontaktdaten der Gäste durch die Gaststättenbetreiberinnen und -betreiber. Es wurde festgestellt, dass durch das Gaststättenpersonal nicht kontrolliert wurde, ob sich die Gäste tatsächlich mittels der "Luca-App" registrierten. Zudem konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle durch das Personal in den Gaststätten keine Auflistung der Kontaktdaten mit der App generiert werden. (POL-HM: Stichprobenkontrollen von Gaststätten in Hameln hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Verordnung vom 28.07.2021) 

Am 30.07.2021 folgten in der Zeit von 17 Uhr bis 21 Uhr in Zusammenarbeit des Ordnungsamts der Stadt Hameln und der Polizei erneute Stichprobenkontrollen im Auftrag des Gesundheitsamtes. Es wurden insgesamt neun Gaststätten in Hameln und den Ortsteilen kontrolliert. Bei den dabei erneut aufgesuchten Gaststätten konnten keine Mängel hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung festgestellt werden. Bei drei Gaststätten gab es kleinere Unstimmigkeiten in den Auflistungen der Kontaktdaten und bei einer Gaststätte war weder ein Hygienekonzept vorhanden, noch wurde die Kontaktdatenerfassung durch das Gaststättenpersonal überprüft. Besonders kritisch war hier, dass das Gaststättenpersonal während der Bedienung keine Mund-Nasen-Bedeckung trug und zudem kein Desinfektionsmittel bereitstand. Darüber hinaus wurde eine Shisha Bar kontrolliert, welche trotz des zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Öffnungsverbotes geöffnet war. Neben diesem Verstoß konnten in der Shisha Bar noch weitere Mängel hinsichtlich der Lebensmittel- und Hygienevorschriften festgestellt werden. Gegen die Betreiber der beiden Lokalitäten wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. 

Der Bußgeldkatalog sieht bei mangelnder Umsetzung des Hygienekonzeptes Bußgelder in Höhe von 500 EUR bis 3000 EUR gegen die Verantwortlichen des Betriebes vor. 

Der Landkreis Hameln-Pyrmont, das Ordnungsamt der Stadt Hameln und die Polizei werden auch weiterhin in Zusammenarbeit unangekündigte Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung der Corona-Verordnung durchführen und festgestellte Verstöße entsprechend verfolgen.