Bad Pyrmont (red). Am 10. Oktober, gegen 23.40 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße in Aerzen ein Pkw überprüft, in dessen frei einsehbarem Innenraum eine Packung mit 15 sogenannten „Polen-Böllern“ herumlag. Einer der Fahrzeuginsassen, ein 25-jähriger Mann aus Hameln, räumte auch ein, diese Feuerwerkskörper in Polen erworben und ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt zu haben. In Deutschland sind lediglich Feuerwekrsartikel der Klasse F 1 und F 2 frei an Personen über 18 Jahre verkäuflich. Für den Erwerb oder die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F 3 und F 4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die pyrotechnischen Gegenstände werden sichergestellt.