Hameln (ots) - Gestern Abend kurz nach 20.00 Uhr kam es auf der Brandenburger Straße (Tündern) zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 4-jähriger Junge von einem Pkw angefahren wurde.

Nach ersten Aussagen soll der Junge an der Bushaltestelle hinter einem haltenden Linienbus, an dem das Warnblinklicht eingeschaltet war, über die Straße gelaufen sein. Dabei wurde das Kind von einem Pkw Honda erfasst, der in Richtung Nordstraße fuhr und von einer 58-jährigen Frau aus Hameln gelenkt wurde.

Obwohl der Junge nach Zeugenaussagen nach dem Anstoß einige Meter durch die Luft geschleudert wurde, soll der 4-Jährige glücklicherweise nur leichte Verletzungen erlitten haben. Ein Rettungswagen brachte ihn zur weiteren Untersuchung in eine Klinik.

Wir möchten diesen Unfall zum Anlass nehmen, um nochmals auf eine Regelung in Bezug auf haltende Linienbusse hinzuweisen:

Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Haltestelle zu, darf dieser bis zu seinem Stillstand an der Haltestelle nicht überholt werden. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, so darf nur in Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) und ausreichendem Abstand an diesem Bus vorbeigefahren werden. Wichtig: das gilt auch für den Gegenverkehr; es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich voneinander getrennt.

Generell gilt unabhängig von der genannten Vorschrift an Haltestellen eine besondere Vorsicht. Man muss immer mit querenden Fußgängern rechnen.