Kreis Holzminden (rus). Mit dem 1. März gibt es einige Änderungen, unter anderem gilt ab heute die gesetzliche Masernimpfpflicht an Schulen und in Kindergärten und Krippen. Eltern müssen vor der Aufnahme in solche Einrichtungen ab sofort nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Die Pflicht gilt ab sofort für alle Neuaufnahmen in derartige Einrichtungen, sind die Kinder bereits in der Schule oder einem Kindergarten, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.
Neben den Kindern gilt die Pflicht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Kinder können ohne einen gültigen Nachweis zur Masernimpfung, beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung oder die Vorlage des Impfausweises, von der Einrichtung ausgeschlossen werden.
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