Kreis Holzminden/ Hannover (red). Die Koalition nehme mit dem Nachtragshaushalt zentrale politische Weichenstellungen innerhalb der ersten 100 Tage vor. Auch die Novelle des Brandschutzgesetzes wird im Landtag beraten. Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags wurde am Mittwoch der Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 abschließend beraten.

 „Mit dem Nachtragshaushalt für 2018 werden bereits innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Landesregierung zentrale politische Projekte des Koalitionsvertrages umgesetzt“, so die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt.

Wichtige Verbesserungen werden dabei insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung umgesetzt: So entlastet die SPD-geführte Landesregierung die Familien in Niedersachsen mit der Beitragsfreiheit an Kindergärten ab dem Sommer und unterstützt die Kommunen dabei, 5.000 zusätzliche Krippenplätze für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.

Hocherfreut zeigt sich Tippelt des Weiteren darüber, dass die personelle Ausstattung in wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens deutlich verbessert wird. „Mit der Entfristung von 1.000 Stellen an den niedersächsischen Schulen, sowie der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für Lehramtsstudenten und zusätzlich 750 Stellen bei der Polizei setzen wir kurz nach der Wahl bereits ein erstes starkes Zeichen“, so Tippelt.

Auch die Erhöhung der Finanzmittel für die Gemeindestraßen und den ländlichen Wegebau, zur Stärkung der Kommunen im Land möchte Tippelt an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. „Rund 150 Millionen Euro werden in diesem Bereich ab 2018 investiert und auch der flächendeckende Ausbau des Breitbandnetzes und der Digitalisierung wird schnell und professionell umgesetzt “, so Tippelt, die ergänzt, dass dafür in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro im Rahmen des Sondervermögens Digitalisierung bereitgestellt wird.

Darüber hinaus setzt die niedersächsische Landesregierung den begonnenen Prozess zur Modernisierung des Brandschutzes fort. „In dem am gestrigen Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes sichert das Land Feuerwehrfrauen und -männer auch bei Gesundheitsschäden im Dienst ab, die eigentlich aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürfen. Niedersachsen sieht damit als eines der ersten Länder überhaupt eine solche gesetzliche Regelung vor. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht“, so Tippelt.

Weitere Änderungen für die Zukunft sind unter anderem, dass die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiweilligen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre angehoben wird und dass die Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlungen und Entschädigungsansprüche künftig auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes anzuwenden sind.

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